WIRTSCHAFT

Business in der Hafencity Zeitung

 

Die Immobilienkrise reißt immer mehr Unternehmen in den Abgrund

 

Von Raphael Adrian Herder

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland hat einen Höchststand erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Insolvenztrend des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Mit 1.297 Insolvenzen wurden im März so viele Pleiten erfasst wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Januar 2016. Besonders betroffen sind Unter- nehmen aus dem Immobilien- und Bausektor. Im Grundstücks- und Wohnungswesen haben sich die Insolvenzen laut IWH zwischen dem ersten Quartal 2020 und dem ersten Quartal 2024 mehr als verdoppelt (plus 148 Prozent). Im Bauwesen stieg die Zahl der Pleiten in diesem Zeitraum um 44 Prozent an.

 

Was tun, wenn mein Projekt pleitegeht?

Seitdem mehrere große Projektent-wickler Insolvenz anmelden mussten, bangen Tausende von Erwerbern um ihr Geld und ihre Immobilie. Eigentlich ist es eine gute Idee, sich beim Erwerb einer Immobilie an einen Projektentwickler zu wenden. Die kümmern sich um Pla- nung, Bau und Sonderwünsche der Erwerber. Doch in der aktuellen Lage wanken sogar die großen Projekt-entwickler in der Branche, und vielen Käufern droht die Wunschimmobilie zum Albtraum zu werden. Tausende Vertrags-partner bangen um ihre geleisteten Zahlungen, die sie bereits an den Bauträger gezahlt haben.

    Raphael Adrian Herder ist  

    Inhaber der Immobilienagentur 

    Der HafenCity-Makler GmbH. 

 

Als Käufer zahlt man die Immobilie in Raten,

die abhängig sind von einem gewissen Bautenstand: „Erst ist es nur ein Rohbau, dann

kommt das Dach drauf, dann die Fenster rein, dann die Leitungen.“ Immer wenn eine Phase

abgeschlossen ist, wird die nächste Rate fällig.

Leider gibt es immer wieder Bauträger, die Raten

fällig stellen, die noch gar nicht fällig sind.

 

Hierauf sollten Sie vor der Zahlung achten:

1. Prüfen Sie, ob der jeweilige Bautenstand

auch wirklich erreicht ist.

 

2. Ziehen Sie einen externen Fachmann hinzu, der den Bautenstand und die Mängel am Objekt fest- stellen kann. Das könnte beispielsweise ein Bausachverständiger, ein Bauingenieur oder ein Architekt sein.

 

3. Stellen Sie gravierende Mängel fest, kann man sein Rückbehaltungsrecht geltend machen und die geforderten Raten verweigern.

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