Sehr schöne Gewerbefläche über zwei Ebenen am Sandtorpark
Gewerbeimmobilien, HafenCity Hamburg
Die Eckdaten im Überblick:
Adresse: Am Sandtorpark 8, 20457 Hamburg
Größe: ca. 128 m²
Etage: Erd- & Galeriegeschoss
Baujahr: 2011
Kaufpreis: 1.250.000 €
Hausgeld: 625 €
Stellplatz: 1 - Kaufpreis: 40.000 €
Courtage: 7,14 % inkl. ges. MwSt.
Kaufpreis: 1.250.000 €
Lage der Immobilie:
Highlights:
Lagebeschreibung:
Der Sandtorpark bildet mit dem dazugehörigen Grasbrook eines der insgesamt 10 Quartiere der HafenCity. Neben der metropolen Mischung aus Wohnen, Kultur, Freizeit, Tourismus, Handel und Gewerbe, zeichnet sich das Quartier durch den namensgebenden Sandtorpark und den fantastischen Blick auf den Traditionsschiffhafen, ein Liegeplatz für bis zu 30 historische Wasserfahrzeuge der Stiftung Hamburg Maritim und das neue Wahrzeichen Hamburgs, die Elbphilharmonie, aus. Die Hamburger Innenstadt befindet sich in unmittelbarer Nähe und ist in ca. 15 Minuten fußläufig oder durch diverse Buslinien und die U-Bahn-Linien U3 und U4 zu erreichen. Die Lage an der Elbe bietet die einmalige Gelegenheit zum Wohnen und Arbeiten in einem modernen, lebendigen und unverwechselbar maritimen Ambiente.
Objektinformation:
Diese Gewerbefläche liegt sehr zentral in der HafenCity, unmittelbar am Sandtorpark in bester Lauflage. Das Objekt verfügt über eine Fläche von ca. 105 m² und verteilt sich über zwei Ebenen mit direktem Blick in den Sandtorpark. Sie verfügt außerdem über eine ca. 46 m² große Terrasse.
Ausstattung:
Weitere Informationen über:
HCH Der HafenCity-Makler GmbH
Am Kaiserkai 17, 20457 Hamburg, Telefon +49 (40) 689 179 96, Telefax +49 (40) 689 179 98
Geschäftsführer: Raphael Adrian Herder, Unternehmenssitz: Hamburg, HRB 108891
E-Mail: info@der-hafencity-makler.de, Internet: www.hcm-hamburg.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Courtage und Kaufnebenkosten:
Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilen Auskünfte. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben können wir nicht übernehmen. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder der von uns erteilten Auskünfte zustande.
Irrtum, Zwischenverkauf und –Vermietung bleiben vorbehalten. Nachweise, Vermittlungstätigkeit, Exposés etc., sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger unseres Nachweises/unserer Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vollen Courtage/Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil courtagepflichtig tätig zu werden.
Unser Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigen Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Die Courtage in Höhe von je 3,57 % inkl. ges. MwSt. für die Verkäufer- und Käuferseite bei Verkauf von Wohnimmobilien bzw. 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. bei Wohnungsvermietung sowie 7,14 % inkl. ges. MwSt. bei Verkauf von Gewerbeimmobilien und 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. bei Gewerbevermietung ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Tätigkeit steht und vom Käufer bzw. Mieter an die Firma HCH Der HafenCity-Makler GmbH zu zahlen, die hierdurch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch erhält. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.
Die in diesem Exposé gezeigten Visualisierungen sollen lediglich allgemeine Ideen vermitteln und der Illustration dienen. Es kann keine Gewähr für deren Richtigkeit gegeben werden. Die für den Verkauf relevanten Informationen sind den Notarunterlagen zu entnehmen, die Sie gerne bei uns anfordern können.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.